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	<title>Kommentare fuer Blog.RiesterRente-online.Info</title>
	<link>http://blog.riesterrente-online.info</link>
	<description>der Blog zum Thema Riester</description>
	<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 20:56:17 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Kritik an Riester von admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/03/kritik-an-riester/#comment-9</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Sun, 22 Jun 2008 18:41:34 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/03/kritik-an-riester/#comment-9</guid>
		<description>Hallo Zoc / Helge,

wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie Arbeitnehmer und Ihre Gattin Selbständige? Wenn Ja:

# Wenn Sie KEINE Riester-Rente abschließen, kann Ihre Gattin auch KEINE Förderung(abgeleiteter Anspruch) für sich und Ihre Kinder(??) beanspruchen. Eine Riester-Rente kann Ihre Frau jederzeit abschließen...nur eben ohne Förderung. 

# Es ist zwar immer noch im Gespräch, das auch Selbständige in Zukunft eine Riester-Rente abschließen können UND Förderung erhalten, aber wann das sein wird...steht noch in den Sternen.

# Allerdings steht auch nirgends, das Sie den vollen Beitrag bezahlen müssen, damit Ihre Gattin einen abgeleiteten Vertrag machen kann ;-) ;-)! Wenn Sie z.B. nur 20€ zahlen, bekommen Sie zwar auch nur den prozentualen Förderbeitrag, aber Sie haben einen Vertrag!
Allerdings wird es dann mit der Anrechnung Ihres Beitrages/Ihrer Förderung etwas komplizierter! (dazu mehr Info bei den Links)

Beachten Sie bitte unsere Information auf unserer Seite:
RiesterRente-online.Info

Links zu Themen dieser Seite:
&gt;&gt; mittelbar förderberechtigte Personen
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_mittelbar-foerderberechtigt.shtml

&gt;&gt; Riester-Rente und Grundsicherung
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_grundsicherung.shtml

&gt;&gt; Riester-Rente und Hartz4 / Pfändungsschutz
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_hartz4.shtml


Sollten Ihnen diese Informationen nicht ausreichen, schreiben Sie mich bitte direkt an oder eröffen ein neues Thema. Vielen Dank.

MfG -admin

HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zoc / Helge,</p>
<p>wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie Arbeitnehmer und Ihre Gattin Selbständige? Wenn Ja:</p>
<p># Wenn Sie KEINE Riester-Rente abschließen, kann Ihre Gattin auch KEINE Förderung(abgeleiteter Anspruch) für sich und Ihre Kinder(??) beanspruchen. Eine Riester-Rente kann Ihre Frau jederzeit abschließen&#8230;nur eben ohne Förderung. </p>
<p># Es ist zwar immer noch im Gespräch, das auch Selbständige in Zukunft eine Riester-Rente abschließen können UND Förderung erhalten, aber wann das sein wird&#8230;steht noch in den Sternen.</p>
<p># Allerdings steht auch nirgends, das Sie den vollen Beitrag bezahlen müssen, damit Ihre Gattin einen abgeleiteten Vertrag machen kann <img src='http://blog.riesterrente-online.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> ;-)! Wenn Sie z.B. nur 20€ zahlen, bekommen Sie zwar auch nur den prozentualen Förderbeitrag, aber Sie haben einen Vertrag!<br />
Allerdings wird es dann mit der Anrechnung Ihres Beitrages/Ihrer Förderung etwas komplizierter! (dazu mehr Info bei den Links)</p>
<p>Beachten Sie bitte unsere Information auf unserer Seite:<br />
RiesterRente-online.Info</p>
<p>Links zu Themen dieser Seite:<br />
>> mittelbar förderberechtigte Personen<br />
<a href="http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_mittelbar-foerderberechtigt.shtml" rel="nofollow">http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_mittelbar-foerderberechtigt.shtml</a></p>
<p>>> Riester-Rente und Grundsicherung<br />
<a href="http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_grundsicherung.shtml" rel="nofollow">http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_grundsicherung.shtml</a></p>
<p>>> Riester-Rente und Hartz4 / Pfändungsschutz<br />
<a href="http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_hartz4.shtml" rel="nofollow">http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_hartz4.shtml</a></p>
<p>Sollten Ihnen diese Informationen nicht ausreichen, schreiben Sie mich bitte direkt an oder eröffen ein neues Thema. Vielen Dank.</p>
<p>MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kritik an Riester von zoc</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/03/kritik-an-riester/#comment-8</link>
		<author>zoc</author>
		<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 20:19:37 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/03/kritik-an-riester/#comment-8</guid>
		<description>Hallo, mit Interesse habe ich diesen Eintrag gelesen, da ich Gestern auch einen Hineis für die Riestermöglichkeit für meine Frau bekommen habe. Ich würde meine Frau gern noch zusätzlich über Riester absichern, ohne selber einen Riestervertrag zu eröffnen, für den ich den kompl. Beitrag (4% vom Brutto)einzahlen müsste. 

Wie sieht in den von Ihnen oben aufgeführten Beispiel die Meldungen in letzter Zeit zum Thema Grundsicherung aus ? Wann ist dies überhaupt ein Thema ? 

Mit freundlichen Grüßen
Helge</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, mit Interesse habe ich diesen Eintrag gelesen, da ich Gestern auch einen Hineis für die Riestermöglichkeit für meine Frau bekommen habe. Ich würde meine Frau gern noch zusätzlich über Riester absichern, ohne selber einen Riestervertrag zu eröffnen, für den ich den kompl. Beitrag (4% vom Brutto)einzahlen müsste. </p>
<p>Wie sieht in den von Ihnen oben aufgeführten Beispiel die Meldungen in letzter Zeit zum Thema Grundsicherung aus ? Wann ist dies überhaupt ein Thema ? </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Helge</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Riesterzulage auch als Studentin? von admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-7</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Tue, 13 May 2008 11:56:41 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-7</guid>
		<description>Hallo Oschi88,
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Riester-Zulage(Grundzulage UND Kinderzulage), da Sie z.Z. selbst nicht förderberechtigt sind. Kindererziehungszeiten zählen in Ihrer Situation nicht, da Sie vorher keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung o.ä. hatten.

Es sei denn, Sie sind verheiratet und Ihr Ehepartner ist förderberechtigt, dann könnten Sie einen "abgeleiteten" Riester-Vertrag abzuschließen. Eigenbeiträge wären dafür von Ihnen nicht zu entrichten und die Anlageform der Riester-Rente ist auch frei wählbar. Ist Ihr Ehepartner nicht förderberechtigt, entfällt auch dieser "abgeleitete" Weg.

TIP: Sind Sie nicht verheiratet und ist Ihr Lebenspartner und Kindesvater zulagenberechtigt, so kann er die Kinderzulage erhalten, wenn Sie dem zustimmen.

MfG -admin

HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oschi88,<br />
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Riester-Zulage(Grundzulage UND Kinderzulage), da Sie z.Z. selbst nicht förderberechtigt sind. Kindererziehungszeiten zählen in Ihrer Situation nicht, da Sie vorher keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung o.ä. hatten.</p>
<p>Es sei denn, Sie sind verheiratet und Ihr Ehepartner ist förderberechtigt, dann könnten Sie einen &#8220;abgeleiteten&#8221; Riester-Vertrag abzuschließen. Eigenbeiträge wären dafür von Ihnen nicht zu entrichten und die Anlageform der Riester-Rente ist auch frei wählbar. Ist Ihr Ehepartner nicht förderberechtigt, entfällt auch dieser &#8220;abgeleitete&#8221; Weg.</p>
<p>TIP: Sind Sie nicht verheiratet und ist Ihr Lebenspartner und Kindesvater zulagenberechtigt, so kann er die Kinderzulage erhalten, wenn Sie dem zustimmen.</p>
<p>MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Grundzulage und Kinderzulage bei Riester? von admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/28/grundzulage-und-kinderzulage-bei-riester/#comment-6</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 12:34:41 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/28/grundzulage-und-kinderzulage-bei-riester/#comment-6</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo Petra!&lt;br /&gt;
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie keine Mutter, noch unter 25 Jahre und haben eine eigene Wohnung.&lt;br /&gt;
Ja, grundsätzlich könnten Sie für Ihre Riester-Rente die volle Kinderzulage(185€) und Grundzulage(154€) erhalten, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;(1) Sie sind unmittelbar förderberechtigt.&lt;br /&gt;
(2) Sie erhalten DIREKT das/noch Kindergeld von der  Familienkasse, weil z.B. Ihr jährliches Brutto-Lehrgeld noch in dem Kindergeld-Freibetrag von 7.680€ liegt.&lt;br /&gt;
(3) Die Kinderzulage bisher nicht von einem Erziehungberechtigten in dessen eigener Riester-Rente beantragt wurde.**&lt;br /&gt;
(4) Sie den Mindesteigenbeitrag (4% von Ihrem SV-Brutto) einzahlen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;HINWEIS: Die Kinderzulage erhalten Sie solange, wie Sie auch Anspruch auf Kindergeld haben, längstens jedoch bis zu Ihrem 25.Geburtstag.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;**Ein Wechsel/Übertragung kann aber auf Sie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
Unter Umständen findet hier aber eine Aufteilung statt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.&lt;br /&gt;
MfG -admin&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Petra!<br />
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie keine Mutter, noch unter 25 Jahre und haben eine eigene Wohnung.<br />
Ja, grundsätzlich könnten Sie für Ihre Riester-Rente die volle Kinderzulage(185€) und Grundzulage(154€) erhalten, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:</p>
<p>(1) Sie sind unmittelbar förderberechtigt.<br />
(2) Sie erhalten DIREKT das/noch Kindergeld von der  Familienkasse, weil z.B. Ihr jährliches Brutto-Lehrgeld noch in dem Kindergeld-Freibetrag von 7.680€ liegt.<br />
(3) Die Kinderzulage bisher nicht von einem Erziehungberechtigten in dessen eigener Riester-Rente beantragt wurde.**<br />
(4) Sie den Mindesteigenbeitrag (4% von Ihrem SV-Brutto) einzahlen.</p>
<p>HINWEIS: Die Kinderzulage erhalten Sie solange, wie Sie auch Anspruch auf Kindergeld haben, längstens jedoch bis zu Ihrem 25.Geburtstag.</p>
<p>**Ein Wechsel/Übertragung kann aber auf Sie durchgeführt werden.<br />
Unter Umständen findet hier aber eine Aufteilung statt.</p>
<p>Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.<br />
MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Rente in Riestervertrag umwandeln? von admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/14/was-soll-man-am-besten-tun/#comment-5</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 09:46:26 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/14/was-soll-man-am-besten-tun/#comment-5</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo Martin,&lt;br /&gt;
grundsätzlich ist es bei einigen Riester-Anbietern inzwischen möglich, Guthaben aus alten Renten-Verträgen in Riester-Renten zu übernehmen und die Umwandlung von "normalen" Rentenversicherungen in einen Riester-Vertrag ist theoretisch möglich, aber es ist davon abzuraten, weil folgendes dagegen spricht:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;(1) Riester-Verträge haben Unisex-Tarife und normale Renten nicht.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
In älteren Renten-Verträgen war versicherungsmathematisch der Mann  leistungstechnisch immer etwas besser gestellt, weil ihm die Versicherungen eine kürzere Lebenserwartung zutrauten ;-). Unter Umständen erhalten Sie bei einem Wechsel also weniger Geld für den gleichen Beitrag und der Anbieter freut sich aber!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;(2) Umwandlung kostet viel Geld.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Hier würde nicht nur die Wechselgebühr(ca.100€), sondern auch weitere Kosten wie z.B. für Anlagewechsel, Policenerstellung etc. etc. anfallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;(3) Welchem Steuerrecht unterliegt dieser alte Vertrag?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Ab dem 1.1.2005 gibt es z.B. das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, das von der Gesamtablaufleistung als erstes die Beiträge abgezogen werden und dann von dem "Rest"(also dem Gewinn) 50% abgezogen werden. Diese letzten 50% sind mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz zu versteuern. Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Das heißt z.B., Sie erhalten eine Rente von 1.000€ und beenden den Vertrag mit 65 Jahren. Dann werden nur 18%(also 180€) dieser Rente vom Finanzamt als Einkommen zur Steuerberechnung herangezogen.&lt;br /&gt;
Riester-Renten werden jedoch vom Finanzamt zu 100% als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es sehr hohe Steuer-Freibeträge für Renter, so das sich das relativiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;(4) Mit zwei Verträgern sind Sie flexibler.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Riester-Rente kann i.d.R. unbegrenzt beitragsfrei gestellt werden. Haben Sie noch einen zweiten (nicht-Riester)Sparvertrag, können Sie in Notsituationen aus diesem Geld entnehmen oder sogar kündigen. Kündigen können Sie zwar auch eine Riester-Rente, aber dann gehen alle Förderungen verloren. Eine Geld-Entnahme geht nicht, es sei denn für den Erwerb von selbstbewohnten Wohneigentum.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.&lt;br /&gt;
MfG -admin&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Martin,<br />
grundsätzlich ist es bei einigen Riester-Anbietern inzwischen möglich, Guthaben aus alten Renten-Verträgen in Riester-Renten zu übernehmen und die Umwandlung von &#8220;normalen&#8221; Rentenversicherungen in einen Riester-Vertrag ist theoretisch möglich, aber es ist davon abzuraten, weil folgendes dagegen spricht:</p>
<p><strong>(1) Riester-Verträge haben Unisex-Tarife und normale Renten nicht.</strong><br />
In älteren Renten-Verträgen war versicherungsmathematisch der Mann  leistungstechnisch immer etwas besser gestellt, weil ihm die Versicherungen eine kürzere Lebenserwartung zutrauten ;-). Unter Umständen erhalten Sie bei einem Wechsel also weniger Geld für den gleichen Beitrag und der Anbieter freut sich aber!</p>
<p><strong>(2) Umwandlung kostet viel Geld.</strong><br />
Hier würde nicht nur die Wechselgebühr(ca.100€), sondern auch weitere Kosten wie z.B. für Anlagewechsel, Policenerstellung etc. etc. anfallen.</p>
<p><strong>(3) Welchem Steuerrecht unterliegt dieser alte Vertrag?</strong><br />
Ab dem 1.1.2005 gibt es z.B. das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, das von der Gesamtablaufleistung als erstes die Beiträge abgezogen werden und dann von dem &#8220;Rest&#8221;(also dem Gewinn) 50% abgezogen werden. Diese letzten 50% sind mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz zu versteuern. Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Das heißt z.B., Sie erhalten eine Rente von 1.000€ und beenden den Vertrag mit 65 Jahren. Dann werden nur 18%(also 180€) dieser Rente vom Finanzamt als Einkommen zur Steuerberechnung herangezogen.<br />
Riester-Renten werden jedoch vom Finanzamt zu 100% als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es sehr hohe Steuer-Freibeträge für Renter, so das sich das relativiert.</p>
<p><strong>(4) Mit zwei Verträgern sind Sie flexibler.</strong><br />
Die Riester-Rente kann i.d.R. unbegrenzt beitragsfrei gestellt werden. Haben Sie noch einen zweiten (nicht-Riester)Sparvertrag, können Sie in Notsituationen aus diesem Geld entnehmen oder sogar kündigen. Kündigen können Sie zwar auch eine Riester-Rente, aber dann gehen alle Förderungen verloren. Eine Geld-Entnahme geht nicht, es sei denn für den Erwerb von selbstbewohnten Wohneigentum.</p>
<p>Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.<br />
MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
