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	<title>Kommentare zu: Riesterzulage auch als Studentin?</title>
	<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/</link>
	<description>der Blog zum Thema Riester</description>
	<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 21:12:10 +0000</pubDate>
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		<title>Von: adanz</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-13</link>
		<author>adanz</author>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 08:28:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-13</guid>
		<description>Hallo Oschi88,

wenn man von deinem Nick aus richtig ableiten kann, bist du ja noch unter 25. Dann könntest du dir trotzdem den Berufseinsteiger-Bonus von 300 € sichern!

lg

http://www.riester-rente-simplified.de/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oschi88,</p>
<p>wenn man von deinem Nick aus richtig ableiten kann, bist du ja noch unter 25. Dann könntest du dir trotzdem den Berufseinsteiger-Bonus von 300 € sichern!</p>
<p>lg</p>
<p><a href="http://www.riester-rente-simplified.de/" rel="nofollow">http://www.riester-rente-simplified.de/</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-7</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Tue, 13 May 2008 11:56:41 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/05/12/riesterzulage-auch-als-studentin/#comment-7</guid>
		<description>Hallo Oschi88,
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Riester-Zulage(Grundzulage UND Kinderzulage), da Sie z.Z. selbst nicht förderberechtigt sind. Kindererziehungszeiten zählen in Ihrer Situation nicht, da Sie vorher keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung o.ä. hatten.

Es sei denn, Sie sind verheiratet und Ihr Ehepartner ist förderberechtigt, dann könnten Sie einen "abgeleiteten" Riester-Vertrag abzuschließen. Eigenbeiträge wären dafür von Ihnen nicht zu entrichten und die Anlageform der Riester-Rente ist auch frei wählbar. Ist Ihr Ehepartner nicht förderberechtigt, entfällt auch dieser "abgeleitete" Weg.

TIP: Sind Sie nicht verheiratet und ist Ihr Lebenspartner und Kindesvater zulagenberechtigt, so kann er die Kinderzulage erhalten, wenn Sie dem zustimmen.

MfG -admin

HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oschi88,<br />
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Riester-Zulage(Grundzulage UND Kinderzulage), da Sie z.Z. selbst nicht förderberechtigt sind. Kindererziehungszeiten zählen in Ihrer Situation nicht, da Sie vorher keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung o.ä. hatten.</p>
<p>Es sei denn, Sie sind verheiratet und Ihr Ehepartner ist förderberechtigt, dann könnten Sie einen &#8220;abgeleiteten&#8221; Riester-Vertrag abzuschließen. Eigenbeiträge wären dafür von Ihnen nicht zu entrichten und die Anlageform der Riester-Rente ist auch frei wählbar. Ist Ihr Ehepartner nicht förderberechtigt, entfällt auch dieser &#8220;abgeleitete&#8221; Weg.</p>
<p>TIP: Sind Sie nicht verheiratet und ist Ihr Lebenspartner und Kindesvater zulagenberechtigt, so kann er die Kinderzulage erhalten, wenn Sie dem zustimmen.</p>
<p>MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
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