Riesterzulage auch als Studentin?

Grüße an die Experten,

Ich habe bis zum April diesen Jahres studiert und will/werde auch weiter studieren.
Allerdings bin ich nun im April Mama geworden.
Bisher hatte ich kein Riester, weil ich auch nicht nebenbei gearbeitet habe.
Nun will ich mir aber gerne die neue Riester-Kinderzulage von 300€ holen.

Meine Frage ist: Erhalte ich nun die Kinderzulage bzw. was für eine Riesterrente
müsste ich dafür abschließen?

Vielen Dank von Oschi88

2 Antworten auf “Riesterzulage auch als Studentin?”

  1. admin sagt:

    Hallo Oschi88,
    Leider haben Sie keinen Anspruch auf Riester-Zulage(Grundzulage UND Kinderzulage), da Sie z.Z. selbst nicht förderberechtigt sind. Kindererziehungszeiten zählen in Ihrer Situation nicht, da Sie vorher keine Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung o.ä. hatten.

    Es sei denn, Sie sind verheiratet und Ihr Ehepartner ist förderberechtigt, dann könnten Sie einen “abgeleiteten” Riester-Vertrag abzuschließen. Eigenbeiträge wären dafür von Ihnen nicht zu entrichten und die Anlageform der Riester-Rente ist auch frei wählbar. Ist Ihr Ehepartner nicht förderberechtigt, entfällt auch dieser “abgeleitete” Weg.

    TIP: Sind Sie nicht verheiratet und ist Ihr Lebenspartner und Kindesvater zulagenberechtigt, so kann er die Kinderzulage erhalten, wenn Sie dem zustimmen.

    MfG -admin

    HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.

  2. adanz sagt:

    Hallo Oschi88,

    wenn man von deinem Nick aus richtig ableiten kann, bist du ja noch unter 25. Dann könntest du dir trotzdem den Berufseinsteiger-Bonus von 300 € sichern!

    lg

    http://www.riester-rente-simplified.de/

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