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	<title>Kommentare zu: Grundzulage und Kinderzulage bei Riester?</title>
	<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/28/grundzulage-und-kinderzulage-bei-riester/</link>
	<description>der Blog zum Thema Riester</description>
	<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 21:22:08 +0000</pubDate>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/28/grundzulage-und-kinderzulage-bei-riester/#comment-6</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 12:34:41 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.riesterrente-online.info/2008/04/28/grundzulage-und-kinderzulage-bei-riester/#comment-6</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo Petra!&lt;br /&gt;
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie keine Mutter, noch unter 25 Jahre und haben eine eigene Wohnung.&lt;br /&gt;
Ja, grundsätzlich könnten Sie für Ihre Riester-Rente die volle Kinderzulage(185€) und Grundzulage(154€) erhalten, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;(1) Sie sind unmittelbar förderberechtigt.&lt;br /&gt;
(2) Sie erhalten DIREKT das/noch Kindergeld von der  Familienkasse, weil z.B. Ihr jährliches Brutto-Lehrgeld noch in dem Kindergeld-Freibetrag von 7.680€ liegt.&lt;br /&gt;
(3) Die Kinderzulage bisher nicht von einem Erziehungberechtigten in dessen eigener Riester-Rente beantragt wurde.**&lt;br /&gt;
(4) Sie den Mindesteigenbeitrag (4% von Ihrem SV-Brutto) einzahlen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;HINWEIS: Die Kinderzulage erhalten Sie solange, wie Sie auch Anspruch auf Kindergeld haben, längstens jedoch bis zu Ihrem 25.Geburtstag.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;**Ein Wechsel/Übertragung kann aber auf Sie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
Unter Umständen findet hier aber eine Aufteilung statt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.&lt;br /&gt;
MfG -admin&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Petra!<br />
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie keine Mutter, noch unter 25 Jahre und haben eine eigene Wohnung.<br />
Ja, grundsätzlich könnten Sie für Ihre Riester-Rente die volle Kinderzulage(185€) und Grundzulage(154€) erhalten, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:</p>
<p>(1) Sie sind unmittelbar förderberechtigt.<br />
(2) Sie erhalten DIREKT das/noch Kindergeld von der  Familienkasse, weil z.B. Ihr jährliches Brutto-Lehrgeld noch in dem Kindergeld-Freibetrag von 7.680€ liegt.<br />
(3) Die Kinderzulage bisher nicht von einem Erziehungberechtigten in dessen eigener Riester-Rente beantragt wurde.**<br />
(4) Sie den Mindesteigenbeitrag (4% von Ihrem SV-Brutto) einzahlen.</p>
<p>HINWEIS: Die Kinderzulage erhalten Sie solange, wie Sie auch Anspruch auf Kindergeld haben, längstens jedoch bis zu Ihrem 25.Geburtstag.</p>
<p>**Ein Wechsel/Übertragung kann aber auf Sie durchgeführt werden.<br />
Unter Umständen findet hier aber eine Aufteilung statt.</p>
<p>Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.<br />
MfG -admin</p>
<p>HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.</p>
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