Rente in Riestervertrag umwandeln?

Hallo,
ich hab mir jetzt vor ein par Tagen eine Riester-Versicherung
ausgesucht. Der Versicherungsmann konnte oder wollte (m)eine
Frage aber nicht beantworten. Meine Frage: Ich habe schon
seit Jahren eine private Rentenversicherung mit wenig
Beitrag im Monat. Kann ich das "Spar-Guthaben" in meine
Riester-Versicherung übernehmen oder sollte man besser
die alte Versicherung in einen Riester-Versicherung umwandeln?

Gruß
Martin aus Bochum

1 Antwort auf “Rente in Riestervertrag umwandeln?”

  1. admin sagt:

    Hallo Martin,
    grundsätzlich ist es bei einigen Riester-Anbietern inzwischen möglich, Guthaben aus alten Renten-Verträgen in Riester-Renten zu übernehmen und die Umwandlung von “normalen” Rentenversicherungen in einen Riester-Vertrag ist theoretisch möglich, aber es ist davon abzuraten, weil folgendes dagegen spricht:

    (1) Riester-Verträge haben Unisex-Tarife und normale Renten nicht.
    In älteren Renten-Verträgen war versicherungsmathematisch der Mann leistungstechnisch immer etwas besser gestellt, weil ihm die Versicherungen eine kürzere Lebenserwartung zutrauten ;-). Unter Umständen erhalten Sie bei einem Wechsel also weniger Geld für den gleichen Beitrag und der Anbieter freut sich aber!

    (2) Umwandlung kostet viel Geld.
    Hier würde nicht nur die Wechselgebühr(ca.100€), sondern auch weitere Kosten wie z.B. für Anlagewechsel, Policenerstellung etc. etc. anfallen.

    (3) Welchem Steuerrecht unterliegt dieser alte Vertrag?
    Ab dem 1.1.2005 gibt es z.B. das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, das von der Gesamtablaufleistung als erstes die Beiträge abgezogen werden und dann von dem “Rest”(also dem Gewinn) 50% abgezogen werden. Diese letzten 50% sind mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz zu versteuern. Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Das heißt z.B., Sie erhalten eine Rente von 1.000€ und beenden den Vertrag mit 65 Jahren. Dann werden nur 18%(also 180€) dieser Rente vom Finanzamt als Einkommen zur Steuerberechnung herangezogen.
    Riester-Renten werden jedoch vom Finanzamt zu 100% als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es sehr hohe Steuer-Freibeträge für Renter, so das sich das relativiert.

    (4) Mit zwei Verträgern sind Sie flexibler.
    Die Riester-Rente kann i.d.R. unbegrenzt beitragsfrei gestellt werden. Haben Sie noch einen zweiten (nicht-Riester)Sparvertrag, können Sie in Notsituationen aus diesem Geld entnehmen oder sogar kündigen. Kündigen können Sie zwar auch eine Riester-Rente, aber dann gehen alle Förderungen verloren. Eine Geld-Entnahme geht nicht, es sei denn für den Erwerb von selbstbewohnten Wohneigentum.

    Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
    MfG -admin

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