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Kritik an Riester
Riester-Rente ist ungerecht!
Ich bin Selbständig und Vater von 2 Kindern. Meine Frau hält mir den Rücken frei und ist deshalb Hausfrau. Ich habe auf Ihrer Website gelesen, dass ich und meine Frau zwar auch eine Riester-Rente abschließen können, aber eben vom Staat keine Förderung erhalten. Das finde ich unerhört, da wir auch Steuern zahlen und Kinder haben! Manch anderen wird das Geld noch sonst wo hingesteckt und wir Selbständigen sind mal wieder die gelackmeierten, weil uns eine Menge an Zulagen entgeht.
Wieder mal schlau ausgedacht vom Staat.
Alfred P.
5 Antworten auf “Kritik an Riester”
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3.4.2008 bei 20:13
Hallo Herr Alfred P.,
Ihr Ärger ist verständlich und nicht ganz unberechtigt.
Die Bundesregierung hatte seinerzeit für die Gruppe der Selbsständigen die Basis-Rente (”Rürup-Rente”) konzipiert und ist davon ausgegangen, das die meisten Selbständigen verheiratet sind und ein sehr hohes Einkommen haben. Da dies nicht so ist, hat inzwischen auch ein Umdenken bei den Politikern eingesetzt und es ist ernsthaft im Gespräch, Riester auch für Selbständige/Freiberufler zu “öffnen”. Warten wir dazu mal die sicherlich im Vorfeld der nächsten Wahlen stattfindenen “Geschenke” der Bundesregierung ab, ob das auch dabei ist.
Bis es (eventuell) soweit ist, haben Sie aber eine legale Möglichkeit, dennoch in den Genuss der staatlichen Förderungen zu kommen. Dazu müssen Sie nur folgendes tun…Ihre Ehefrau als Mitarbeiter auf 400€-Basis(und keinen Cent mehr!!!) einstellen und freiwillig SV-Beiträge zahlen lassen.
E R L Ä U T E R U N G:
(Teil 1) Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber i.d.R. Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1% des Verdienstes. Das sind neben 15% zur Renten- und 13% zur Krankenversicherung noch eine einheitliche Pauschalsteuer von 2% (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1% Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Diese Pauschalbeiträge werden vom Arbeitgeber zu 100% übernommen
und so erhält der Mini-Jobber die vollen 400€ ausgezahlt und ist frei von der Sozialversicherungspflicht.
Wenn dieser Minijober aber auf die (Sozial)Versicherungsfreiheit verzichten will, muss er NUR den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitragssatz von 15% auf den jeweils gültigen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (2007 = 19,9 %) aufstocken.
Zahlt der Minijobber also die Differenz von derzeit 4,9%(19,60€) zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15%) und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,9%), ist er sozialversichert UND hat damit auch Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie erwirbt sich mit einem relativ geringen Eigenbeitrag vollwertige Beitragszeiten.
Der Arbeitgeber zieht den entsprechenden Beitrag(19,60€) vom Lohn ab und leitet ihn zusammen mit seinem pauschalen Anteil an die Bundesknappschaft als zentrale Beitragseinzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen weiter.
Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wirkt aber nur für die Zukunft!! Das bedeutet, dass die Versicherungspflicht frühestens auf den Tag des Eingangs der schriftlichen Verzichtserklärung beim Arbeitgeber beginnt. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.
(Teil 2) Ihre Gattin sollte also gleich zum Beginn der Tätigkeit bei Ihnen/für Sie Herr Alfred P. - auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten. Das Ihre Gattin z.B. den Lohn auf ein eigenes Konte erhält, ein echter Arbeitsvertrag vorliegt und Ihre Frau auch für Sie “echt” tätig ist, versteht sich von selbst!
(Teil 3) Da Ihre Gattin nun Pflicht-Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, ist sie auch zu 100% und unmittelbar Riester-Förderberechtigt! Sie sind “nur” abgeleitet förderberechtigt. Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich für Sie beide nun wie folgt:
» Beitrag der Ehefrau: 400€ x 12 Monate = 4.800€ x 4% = 192€
192€ abzüglich der Förderung von 524€(154€ Ehefrau + 185€ je Kind) =
MINUS 332€
Da immer ein Beitrag gezahlt werden muss, braucht Ihre Gattin nur den Sockelbeitrag von monatlich 5€ zahlen und erhält für diese 5€(60€ jährlich) 524€ auf die eigene Riester-Rente überwiesen. Macht 584€ je Jahr für die Altersvorsorge.
» Sie Herr Alfred P. sind abgeleitet förderberechtigt und stellen nur den Antrag auf die Ihnen damit zustehende Förderung von 154€. Rechtlich gesehen brauchen Sie zwar dadurch zwar keinen eigenen Beitrag zahlen, aber die meisten Riester-Anbieter wollen einen “Tarif-Mindestbeitrag” zwischen 5-15€, um eine Riester-Rente abschließen zu können.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
MfG -admin
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Gewähr übernommen.
20.6.2008 bei 22:19
Hallo, mit Interesse habe ich diesen Eintrag gelesen, da ich Gestern auch einen Hineis für die Riestermöglichkeit für meine Frau bekommen habe. Ich würde meine Frau gern noch zusätzlich über Riester absichern, ohne selber einen Riestervertrag zu eröffnen, für den ich den kompl. Beitrag (4% vom Brutto)einzahlen müsste.
Wie sieht in den von Ihnen oben aufgeführten Beispiel die Meldungen in letzter Zeit zum Thema Grundsicherung aus ? Wann ist dies überhaupt ein Thema ?
Mit freundlichen Grüßen
Helge
22.6.2008 bei 20:41
Hallo Zoc / Helge,
wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie Arbeitnehmer und Ihre Gattin Selbständige? Wenn Ja:
# Wenn Sie KEINE Riester-Rente abschließen, kann Ihre Gattin auch KEINE Förderung(abgeleiteter Anspruch) für sich und Ihre Kinder(??) beanspruchen. Eine Riester-Rente kann Ihre Frau jederzeit abschließen…nur eben ohne Förderung.
# Es ist zwar immer noch im Gespräch, das auch Selbständige in Zukunft eine Riester-Rente abschließen können UND Förderung erhalten, aber wann das sein wird…steht noch in den Sternen.
# Allerdings steht auch nirgends, das Sie den vollen Beitrag bezahlen müssen, damit Ihre Gattin einen abgeleiteten Vertrag machen kann
;-)! Wenn Sie z.B. nur 20€ zahlen, bekommen Sie zwar auch nur den prozentualen Förderbeitrag, aber Sie haben einen Vertrag!
Allerdings wird es dann mit der Anrechnung Ihres Beitrages/Ihrer Förderung etwas komplizierter! (dazu mehr Info bei den Links)
Beachten Sie bitte unsere Information auf unserer Seite:
RiesterRente-online.Info
Links zu Themen dieser Seite:
>> mittelbar förderberechtigte Personen
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_mittelbar-foerderberechtigt.shtml
>> Riester-Rente und Grundsicherung
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_grundsicherung.shtml
>> Riester-Rente und Hartz4 / Pfändungsschutz
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_hartz4.shtml
Sollten Ihnen diese Informationen nicht ausreichen, schreiben Sie mich bitte direkt an oder eröffen ein neues Thema. Vielen Dank.
MfG -admin
HINWEIS: Diese Antwort ist keine Beratung sondern dient nur zur pauschalen Information. Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes wird jedoch keine Gewähr übernommen.
23.6.2008 bei 21:06
Hallo Admin, vielen Dank für die Antwort.
Ich bin Angestellter und meine Frau Hausfrau mit einem
23.6.2008 bei 21:13
huch, nun muss ich ein verkehrtes Zeichen erwischt haben.
Ich habe es nun so verstanden. Ich bin Angestellter und meine Frau Hausfrau.
Meine Frau hat nun einen Minijob mit weniger als 400 Euro Einkommen.
Da sie RV zahlt, also auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, kann sie mit dem Sockelbetrag (5 Euro pro Monat) den vollen Förderbeitrag für sich und die 2 Kinder erhalten.
Ich könnte mit einem kleinen Riestervertrag (auch nur 5 Euro pro Monat) abgeleitet förderberechtigt werden. Ist dem so ?
Werde Ihren Links noch nachgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Helge